• Betreutes Jugendwohnen

    Ziele
    • Übernahme von Eigenverantwortung
    • Führung eines selbstständigen Lebens im Hinblick auf Alltagsbewältigung und planvollen Umgang mit materiellen und finanziellen Ressourcen
    • Auseinandersetzung bzw. Abgrenzung zum familiären Umfeld
    • Entwicklung von Perspektiven
    • Alter
      Ab 16 Jahren

Rechtliche Grundlage
Hilfe zur Erziehung
SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz, §§ 34, 36, 41
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß Gesamtplanverfahren, SGB XII, Sozialhilfe, § 67

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