• Ziele
    • Sicherstellen der Erziehungsfunktionen der Familie
    • Schaffung eines gesundheitlichen und emotional förderlichen Umfeldes der Kinder
    • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern im familiären Gesamtsystem und den Außenbeziehungen
    • Kooperation mit Institutionen, Ämtern und Behörden
    • Strukturierung (geregelte Abläufe, Verbindlichkeiten einhalten)

Rechtliche Grundlage
Hilfe zur Erziehung
SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz, §§ 34, 36, 41
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß Gesamtplanverfahren, SGB XII, Sozialhilfe, § 67

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