• Ankerprojekt

    Bis zu acht Schüler:innen aus der Fremdplatzierung haben im Ankerprojekt in Bremen-Nord die Möglichkeit, an einem Lernort außerhalb des Regelschulsystems schulisch versorgt und wieder an Schulstrukturen herangeführt zu werden.

    Schule soll für die Schüler:innen wieder als „sicherer Hafen“ erlebbar werden. Sie erfahren Schule und gleichzeitige Unterstützung durch professionelle Begleitangebote als roten Faden, der bestehen bleibt und ihnen individuelle Perspektiven bietet.

    Die perspektivische Anbindung an das Regelsystem ist unser vorrangiges Ziel. Je nach Einzelfall ist jedoch auch ein Verbleib bis zum Schulabschluss im Ankerprojekt möglich. Im Unterschied zu bisher bestehenden schulersetzenden Maßnahmen, wird kein:e Schüler:in vor einem erfolgreichen Übergang in eine weiterführende Schule oder vor dem Schulabschluss aus dem Projekt entlassen.

    Unsere schulischen Angebote

    Das Beschulungskonzept gestaltet sich flexibel und orientiert sich an den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen.
    Der Unterricht findet in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Die Inhalte richten sich nach den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen und den schulischen Anforderungen, die im Regelschulsystem gestellt werden. Die Beschulung findet montags bis freitags in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr statt.

    Unsere Zielgruppe

    Dieses Projekt richtet sich an Schüler:innen der Klassenstufen 5 bis 10,

    • die aus der Fremdplatzierung nach Bremen-Nord in ihre Familien zurückkehren
    • die sich in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe in Bremen-Nord befinden
    • die zur Vermeidung einer Fremdplatzierung eine enge betreute Beschulungs- und Betreuungsmaßnahme benötigen und aufgrund ihrer brüchigen persönlichen und schulischen Biografien psychosozial extrem belastet sind.
    Unsere sozialpädagogischen Angebote

    Die sozialpädagogische Begleitung sehen wir als ganzheitliche Hilfe.

    Im Einzelnen beinhaltet dies:

    • Unterstützung bei Tagesplanung und Alltagsgestaltung
    • Soziales-Kompetenz-Training
    • Konkrete Unterstützung bei der Rückkehr ins Regelschulsystem und Beratung über den Rückführungszeitpunkt hinaus
    • Betriebsbesichtigungen und Hilfe bei Suche, Bewerbung und Durchführung von Praktika
    • Zusammenarbeit mit Behörden und freien Trägern
    • Einzel- und Gruppengespräche
    • Elternarbeit bzw. Arbeit mit den Erziehungsberechtigten und intensive Zusammenarbeit mit Betreuer:innen der jeweiligen Wohngruppe

Rechtliche Grundlage
Soziale Gruppenarbeit
SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 13

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